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Die Schweizer Autobahnen und Autostrassen (Nationalstrassen) sind Gebührenpflichtig. Die Gebühr wird für Fahrzeuge und Anhänger bis 3.5t in Form einer Vignette eingezogen. Fahrzeuge und Anhänger über 3.5Tonnen Gesamtgewicht unterliegen entweder der Schwerverkehrsabgabe oder benötigen auch eine Vignette. Sollte bei einer Kontrolle die Vignette nicht an der Scheiben angeklebt sein, dann wird eine Busse ausgesprochen.


Die untenstehenden Informationen sollen einen kurzen Überblick über die Schweizerische Autobahnvignette vermitteln. Falls mehr Informationen benötigen oder dem Vignetten Experten eine Frage stellen wollen dann besuchen sie bitte folgende Webseite:
Vignette.ch der Eidgenössische Zollverwaltung EZV.

Vignettenpflichtige Autobahnen und Autostrassen:
Für eine grössere Darstellung klicken sie bitte auf das Bild:

Quelle:http://www.vignette.ch

Wo kann die Vignette gekauft werden?
Poststellen, tankstellen, Autogaragen, TCS Geschäftsstellen, Zollamt

Wo anbringen?


Preis
40 Schweizerfranken (ca. 37 Euro)

Gültigkeit
1 Dezember bis 31 Januar (14 Monate)

Vignettenkontrolle
In Falle einer nicht korrekt befestigter Vignette oder einer fehlenden Vignette, wird eine Busse über 200 Schweizerfranken fällig. Zusätzlich muss Vorort eine Vignette gekauft werden. Bitte beachten sie dass die Polizei regelmässig Vignettekontrollen durchführt.

Wie man es nicht machen sollte = Ungültig!
Falsch! Die Polizei wird diesen Fahrzeugführer büssen. Die Vignette muss an der Frontscheibe an der Innenseite angeklebt sein.

Weitere kostenpflichtige Strecken:
Autoverlad:
Autofähren:

Links zum Thema:



Letzte Aktualisierung 07. Jan 2020