Verkehrsmanagement auf Nationalstrassen ab 2008 in Luzern

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Verkehrsmanagement auf Nationalstrassen ab 2008 in Luzern

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Quelle:
www.astra.admin.ch
Medien
Verkehrsmanagement auf Nationalstrassen: Nationale Zentrale entsteht im Kanton Luzern Eintrag vom 19.7.2006

Mit dem Inkrafttreten der NFA 2008 übernimmt der Bund das Verkehrsmanagement auf dem Nationalstrassennetz von den Kantonen. Die Zentrale soll in unmittelbarer Nähe des Autobahnanschlusses Emmen-Nord bei Luzern entstehen.

Nach Vorabklärungen hat das ASTRA im Februar 2006 mehrere Kantone eingeladen, ein Angebot für einen Standort der nationalen Verkehrsmanagementzentrale VMZ-CH einzureichen. Neben Luzern haben sich die Kantone Aargau, Uri, Waadt und Zürich als Standorte angeboten.

Das Angebot des Kantons Luzern hat sich in der Standortevaluation als am besten geeignet erwiesen. Es sieht vor, die Verkehrsmanagement-Zentrale in einem bestehenden Gebäude auf dem Sprengi-Areal in unmittelbarer Nähe der A2-Autobahnausfahrt Emmen-Nord zu realisieren.

Die Hauptgründe für die Wahl des Standortes Luzern sind:

- Vergleichsweise niedrige Investitionskosten dank der Realisierung der Zentrale in einem bestehenden Gebäude.

- Günstige Voraussetzungen für die termingerechte Bereitstellung des Gebäudes und der technischen Anlagen per 1.1.2008.

- Der Standort gewährleistet eine klare Trennung der Verkehrsmanagement-Zentrale Schweiz von der bestehenden kantonalen Leitzentrale und weist ein nutzbares Synergie-Potenzial auf.

- Vorteilhafte Lage im Nationalstrassennetz, optimaler Standort in der Nähe der Stadt Luzern, der sowohl mit dem Auto als auch mit dem öffentlichen Verkehr gut zu erreichen ist.


Verkehrsmanagement auf Nationalstrassen wird Aufgabe des Bundes

Mit dem Inkrafttreten der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen NFA am 1.1.2008 übernimmt der Bund die alleinige Verantwortung für die Nationalstrassen. Das betrifft neben der Finanzierung auch die Aufgabenerfüllung. Die Zuständigkeit für das Verkehrsmanagement auf dem Nationalstrassennetz geht somit von den einzelnen Kantonen auf den Bund über. Zentraler Bestandteil zur Bewältigung dieser Aufgabe ist der Aufbau und Betrieb einer nationalen Verkehrsmanagement-Zentrale. Dabei ist selbstverständlich der Vorbehalt der noch nicht rechtsgültigen Grundlagen NFA zu beachten.

Verkehrsmanagement wird in Zukunft immer wichtiger werden. Es umfasst die Teilaufgaben Verkehrsinformation, Verkehrslenkung (grossräumig), Verkehrsleitung (auf einzelnen Strecken) und Verkehrssteuerung (bezieht sich auf Knoten oder Objekte wie Verzweigungen oder Tunnel).



Kontakt/Rückfragen: Medienstelle Bundesamt für Strassen Tel 031 324 14 91
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Und gleich noch die Antwort aus dem Kanton Zürich:
Quelle:
www.zh.ch

Keine Zentrale für Verkehrsmanagement im Raum Zürich: Nach dem Bundesentscheid ist das Funktionieren des Gesamtverkehrssystem im Grossraum Zürich akut gefährdet
Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) veröffentlichte heute seinen Entscheid, eine Nationale Zentrale für das Verkehrsmanagement (VM-CH) im Kanton Luzern zu schaffen. Gleichzeitig wurden die Kantone auch über den Entscheid des ASTRA informiert, dass auf die Schaffung von regionalen Verkehrsmanagementzentralen verzichtet werden soll. Der Regierungsrat des Kantons Zürich und die Stadt Zürich kritisieren diesen Entscheid scharf, da er den Ansprüchen des Gesamtverkehrs in den Agglomerationen in keiner Weise Rechnung trägt. Der Entscheid gefährdet das zuverlässige Funktionieren des Gesamtverkehrs im Wirtschaftraum Zürich, da dort ein effizientes Verkehrsmanagement nur unter Einbezug des übrigen Strassennetzes und des strassengebundenen öffentlichen Verkehrs funktionieren kann.

Mit der Umsetzung des Neuen Finanzausgleiches (NFA) auf den 1. Januar 2008 wird die gesamte Verantwortung für die Planung, den Bau sowie Betrieb und Unterhalt des Nationalstrassennetzes vom Bund übernommen. Darunter fällt auch das Verkehrsmanagement, welches unter dem Stichwort VM-CH künftig zentral erfolgen soll. Das ASTRA hat aus diesem Grund die Kantone eingeladen, Offerten für Standorte zur Errichtung der nationalen Verkehrsmanagement Zentrale einzureichen. Der Kanton Zürich hat eine entsprechende Offerte für den Standort Urdorf eingereicht, welche aber vom ASTRA nicht berücksichtigt wurde.

Weit schwerwiegender ist die im Brief vom ASTRA vom 18. Juli 2006 an ausgewählte Bau- und Polizeidirektoren gemachte Aussage, dass auf die Errichtung von regionalen Verkehrsmanagementzentralen verzichtet werden soll.

Die heutigen Anforderungen an das Verkehrsmanagement in Agglomerationen sind sehr komplex. Nur im Verbund mit dem kantonalen und städtischen Strassennetz und unter Berücksichtigung der Bedürfnisse des strassengebundenen öffentlichen Verkehrs (Tram und Bus) resultiert ein zuverlässiges Gesamtverkehrssystem. Zur optimierten Steuerung des Gesamtverkehrs in den Agglomerationen sind ausgewiesene Kenntnisse der lokalen Verhältnisse und Bedürfnisse erforderlich, was in einer Nationalen Zentrale nicht vorausgesetzt werden kann.

Der Regierungsrat kritisiert deshalb den Entscheid des ASTRA, auf regionale Verkehrsmanagementzentralen zu verzichten, scharf. Die auch von Expertenseite vorgeschlagene Errichtung einer Nationalen Zentrale, welche die Grundsätze des Verkehrsmanagements für die gesamte Schweiz festlegt, und zusätzlich von regionalen Zentralen, welche die operative Steuerung des gesamten Strassennetzes in den funktionalen Räumen wahrnehmen, erachtet der Regierungsrat nach wie vor als die zweckmässigste Lösung. Ansonsten sieht der Regierungsrat seine Bemühungen für ein funktionierendes Gesamtverkehrssystem im Grossraum Zürich akut gefährdet.

Stadt und Kanton Zürich erwarten darüber hinaus, dass die Region Zürich zumindest als Standort einer vom ASTRA erstmals ins Gespräch gebrachten Regionalen Leitzentrale für «ausgewählte Regionen mit einer hohen Problemintensität» berücksichtigt wird. Die genauen Aufgabengebiete dieser Regionalen Leitzentralen sind allerdings noch nicht genügend definiert.

Der Regierungsrat fordert den Bundesrat auf, auf diesen Entscheid des ASTRA zurück zu kommen und im Bereich Verkehrsmanagement Strategien zu verfolgen, welche den Aspekten der am meisten vom Verkehr belasteten Agglomerationen gebührend Rechnung tragen. Der Regierungsrat behält sich auch Handlungsoptionen vor, das Verkehrsmanagement regional eigenständig zu betreiben und dabei die nationalen Interessen nur soweit zu berücksichtigen, wie sie mit denen der Agglomeration verträglich sind.
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