CH: Programm zur Beseitigung der Engpässe auf den Autobahnen

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RMN
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CH: Programm zur Beseitigung der Engpässe auf den Autobahnen

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Programm zur Beseitigung der Engpässe auf dem Nationalstrassennetz
Bern, 19.12.2008 - In den kommenden 20 Jahren sollen 5,5 Milliarden Franken in die Beseitigung von Engpässen auf dem Nationalstrassennetz investiert werden. Der Bundesrat hat heute die entsprechende Programmbotschaft in die Vernehmlassung geschickt. In einer ersten Etappe sollen für 1,58 Milliarden zusätzliche Fahrstreifen auf den Strecken Härkingen-Wiggertal und Blegi-Rütihof, auf der Nordumfahrung Zürich und im Raum Crissier realisiert werden. Im Weiteren werden Netzerweiterungen, die weitere Anpassung des Netzbeschlusses und Optionen zur künftigen Ausgestaltung der Spezialfinanzierung Strassenverkehr zur Diskussion gestellt.

Auf den 1. Januar 2008 hat der Bundesrat das Infrastrukturfondsgesetz (IFG) in Kraft gesetzt. Mit diesem Gesetz werden während 20 Jahren 20,8 Milliarden Franken aus der Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV) für eine effiziente und umweltverträgliche Bewältigung der Mobilität bereitgestellt. Für die Beseitigung von Engpässen auf dem bestehenden Nationalstrassennetz sind 5,5 Milliarden Franken reserviert. Dies soll mittels zusätzlicher Fahrstreifen von mindestens zwei Kilometern Länge an bestehenden Nationalstrassen erfolgen.

Nur die gravierendsten Engpässe können behoben werden

In der vorliegenden Vernehmlassungsvorlage ist im Detail dargestellt, auf welchen Abschnitten des Nationalstrassennetzes künftig mit den stärksten Überlastungen zu rechnen ist. Die gravierendsten Engpässe zeichnen sich in den grossen Städten und Agglomerationen ab. Für sie ist ein funktionsfähiges Nationalstrassennetz von besonderer Bedeutung, weil es einen grossen Teil des Ziel-, Quell- und Binnenverkehrs aufnimmt und so die innerstädtischen Strassennetze entlastet.Für die Beseitigung aller zu erwartenden Engpässe müssten Projekte im Umfang von rund 15 Milliarden Franken realisiert werden. Weil aber nur 5,5 Milliarden zur Verfügung stehen, müssen Prioritäten gesetzt werden. In einem mehrstufigen Verfahren wurden die untersuchten Projekte vier Modulen zugeteilt (siehe Tabelle auf dem Faktenblatt):

* Das Modul 1 enthält vier dringende Projekte zur Behebung der gravierendsten Engpässe. Darunter fallen die Projekte Goulet d'étranglement de Crissier, 6-Spur-Ausbau Härkingen - Wiggertal, 6-Spur-Ausbau Nordumfahrung Zürich sowie 6-Spur-Ausbau Blegi - Rütihof (Kanton Zug). Diese Projekte sind planerisch weit fortgeschritten und werden voraussichtlich in den kommenden vier Jahren baureif sein. Sie sollen deshalb im Rahmen der ersten Programmbotschaft beschlossen und die dafür erforderlichen Mittel im Umfang von rund 1,58 Milliarden Franken freigegeben werden. Weitere 175 Millionen Franken sollen für die weiteren Planungs- und Projektierungsarbeiten gesprochen werden.
* Das Modul 2 umfasst acht weitere Projekte mit einem hohen Realisierungsbedarf. Es handelt sich unter anderem um die Umfahrung Winterthur, die Strecke Luterbach-Härkingen, aber auch Projekte in Genf, Basel und Bern (siehe Faktenblatt). Ihre Planung und Konkretisierung wird vorangetrieben, damit zumindest ein Teil davon im Rahmen der nachfolgenden Programmbotschaft beschlossen werden kann. Die zur Verfügung stehenden 5,5 Milliarden Franken aus dem Infrasrukturfonds reichen nach heutigem Kenntnisstand aus, um die die Projekte der Module 1 und 2 realisieren zu können.
* Das Modul 3 umfasst Projekte mit leicht geringerer Priorität (Faktenblatt). Sie werden ebenfalls weiter konkretisiert und im Hinblick auf die nächste Programmbotschaft neu beurteilt. Je nach Ergebnis können Projekte aus dem Modul 3 solche aus dem Modul 2 ersetzen und so zur Realisierung vorgeschlagen werden. Umgekehrt können Projekte im Modul 2 zurückgestuft werden. Die zur Verfügung stehenden 5,5 Milliarden Franken aus dem Infrastrukturfonds reichen nicht aus, um die Projekte aus dem Modul 3 zu finanzieren.
* Projekte in Modul 4 werden zurückgestellt und planerisch nicht weiter verfolgt.

Netzerweiterungen sind unumgänglich

In den grossen Agglomerationen können die bestehenden Probleme nicht immer durch Fahrstreifenergänzungen gelöst werden - weil zum Beispiel der notwendige Raum nicht vorhanden ist. In diesen Fällen sind neue und zumeist sehr teure Netzelemente erforderlich. Insbesondere in zwei Fällen können die erwarteten Engpässe nur durch den Bau neuer Nationalstrassenverbindungen wirksam entschärft werden. Es handelt sich um die Umfahrung Morges/Lausanne und die neue Glattal-Autobahn. Sie können nicht aus dem Infrastrukturfonds finanziert werden, sondern laufen über die Spezialfinanzierung Strassenverkehr. Im Weiteren werden in der Vorlage die Optionen zur Anpassung des Netzbeschlusses und die Perspektiven der Spezialfinanzierung Strassenverkehr diskutiert.
Quelle Medienmitteilung Astra:
http://www.astra.admin.ch/dokumentation ... g-id=24540


Hier noch das PDF mit den Details
http://www.news-service.admin.ch/NSBSub ... /14592.pdf
Ralf
Autobahn 3x3
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Ausbau der A4 bei Schaffhausen

Post by Ralf »

Die 2. Röhre des Fäsenstaubtunnels (Fäsenstaubtunnel II) befindet sich leider nur im Modul 3 (Erweiterter Bedarf) und die 2. Röhre des Cholfirsttunnels ist leider nur im Modul 4 (zurückgestellte Projekte) enthalten. :?

Was bedeutet "Erweiterter Bedarf"? Von was für einem Realisierungszeitraum (Jahre) kann hier ausgegangen werden?

Mit was für einem Realisierungszeitraum kann bei den "zurückgestellten Projekten" gerechnet werden?

Viele Grüße

Ralf :mrgreen:
Ralf
Autobahn 3x3
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Re: Programm zur Beseitigung der Engpässe auf den Autobahnen

Post by Ralf »

Soeben gefunden auf der Internetseite des Kantons Schaffhausen:

betrifft vor allem den Fäsenstaubtunnel auf der A4 bei Schaffhausen und den Lückenschluss zwischen der deutschen A81 bei Bietingen und der schweizer A4.

07. April 2009

Regierung verlangt Forcierung der zweiten Tunnelröhre Fäsenstaubtunnel

Der Regierungsrat ist mit den Grundzügen der Vorlage über das Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz einverstanden, wie er in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation festhält. Die Regierung verlangt aber, dass das Projekt "Zweite Tunnelröhre Fäsenstaubtunnel Schaffhausen" von der 3. in die 2. Prioritätsstufe aufgenommen wird.

Gemäss dem Vorschlag des Bundes sollen für die Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz ein Gesamtkredit von 1'755 Millionen Franken für insgesamt vier Projekte und für die Bearbeitung von weiteren Engpassprojekten freigegeben werden. Ein Restbetrag von 3'745 Millionen Franken aus dem Gesamtkredit von 5,5 Milliarden Franken bleibt gesperrt. Er ist für die weiteren Projekte aus den nach dem Bedarf gegliederten Modulen 1 und 2 vorgesehen. Dazu gehört beispielsweise der Vierspurausbau der A4 zwischen Andelfingen und Winterthur Nord im Kanton Zürich. Ebenfalls eine gute Qualität wird dem Projekt für eine zweite Tunnelröhre des Fäsenstaubtunnels in Schaffhausen mit geschätzten Kosten von 305 Millionen Franken bescheinigt. Dieses Projekt wird ebenfalls weiter konkretisiert und im Rahmen der nächsten Programmbotschaft neu beurteilt. Da die Priorität dieses Projektes jedoch etwas geringer eingestuft wird, gehört es zum Modul 3. Die Finanzierung der Projekte im Modul 3 liegt ausserhalb der verfügbaren 5,5 Milliarden Franken; sie sind also nicht finanziert.

In Übereinstimmung mit der Internationalen Bodenseekonferenz fordert der Regierungsrat, dass die zweite Tunnelröhre des Fäsenstaubtunnels in Schaffhausen in den eigentlichen Bedarf, d.h. in die zweite Priorität, aufgenommen wird. Die in der Vernehmlassungsvorlage prognostizierte Verkehrsbelastung für den Raum Schaffhausen liegt eindeutig zu tief. Nach dem Ausbau der A4 zwischen Uhwiesen und Winterthur wird Schaffhausen zum "Flaschenhals". Der Verkehr der beiden Wirtschaftsräume Zürich/Winterthur und Stuttgart über die A4 und A81 muss behinderungsfrei abgewickelt werden können. Entsprechend muss das Engpassprojekt Schaffhausen bzw. der Lückenschluss A4 - A81 zu den weiter zu bearbeitenden Projekten gehören.
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