CH: Mist, bereits wieder geblitzt

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tom4208
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Joined: Sun Feb 06, 2011 2:47 pm

CH: Mist, bereits wieder geblitzt

Post by tom4208 »

Hallo zusammen

Ich habe wohl ein kleineres, mittelschweres oder schweres Problem.

Zuerst einmal zur Geschichte.
Vor gut 3 Jahre war ich zu schnell von Bern nach Zürich-Flughafen unterwegs. Leider machte die Polizei mit einem mobilen Radar ein interessantes Foto mit mir als Hauptdarsteller.
Da ich unter Druck war und die Geschwindigkeitsreduktion von 120 auf 100 nicht bemerkt hatte, entzog mir das Strassenverkehrsamt den Ausweis für drei Monate wegen schwerer wiederhandlung.
Effektive Geschwindigkeit war 141 ohne Abzüge.

Nun war ich gestern mal wieder unterwegs, auf der Strecke Biel - Neuenburg. Wiederum übersah ich die Tempoanpassung von 80 auf 60km/h. Leider hatte ich noch ca. 92-95 auf meinem Tacho.
Ich bin leider einwenig ratlos zur Zeit und meine Fragen sind doch einwenig komplizierter Natur:

- Gilt diese Srecke als Ausserorts?
- 2 Jahre sind bereits verstrichen, wir die Entzugsdauer von einem Monat bei mittelschwerer Widerhandlung trotzdem erhöht?
- Mit was darf ich rechnen? Finanziell und im Strafmass?
- Ich bin Aussendienstler und auf mein Fahrzeug angewiesen, gibt's eine Möglichkeit den Ausweis zu behalten?

Ich wohne im Kanton Bern und falle somit einem der strengeren Ämtern in der Schweiz in die Hände.
Klar war ich beide mal selber Schuld und hätte besser aufpassen müssen. Für mich stehen die Strafmasse in keinem Verhältnis, ich habe weder jemals betrunken einen Wagen gelenkt, noch baute ich einen Unfall oder fuhr bei unübersichtlicher Strasse mit überhöhter Geschwindigkeit.
Wo hört die Freiheit auf und wo beginnt die Abzocke?!

Ich schäme mich für mein Fahrverhalten, jedoch gibts sofort den Raserstempel, lächerlich!!!
Fred
Autobahn
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Joined: Tue Jun 26, 2007 11:53 am
Location: Halle/S. D

Re: Mist, bereits wieder geblitzt

Post by Fred »

Echt Mist...

Aber vielleicht solltest Du mal

a) Dein Fahrverhalten kritisch(!) hinterfragen

b) eine richtige Straftat begehen, um den Unterschied in den Strafen zu bemerken (vielleicht gibt es ja auch keinen?)

Beide Möglichkeiten kann man mehr oder weniger ernsthaft, scherzhaft oder sarkastisch eingruppieren...

Such Dir etwas aus...

Grüße
Fred, der das schweizer Bußensystem im kleinen(!) Rahmen auch genießen durfte...
tom4208
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Posts: 2
Joined: Sun Feb 06, 2011 2:47 pm

Re: Mist, bereits wieder geblitzt

Post by tom4208 »

Hallo Fred

Ich nehme mir wohl den sarkastischen Teil zu Herzen. Mag diesen Humor.

Die ist wohl ja das Problem. Egal ob eine Gefahrenlage besteht oder nicht, bestraft wird in gleichem Masse. Überfährt man eine doppelte Sicherheitslinie oder nur eine Markierung zur Einfahrt einer Tankstelle, bestraft wird man für was hätte passieren könne, dürfen, müssen.
Also bin ich in den Augen der Öffentlichkeit ein Todesraser mit krankhafter Selbsteinschätzung.

Beide male war Samstag um die Mittagszeit, sonnig, klare Sicht, nahezu kein Verkehr. Wangen aA war für mich eine Lehre. Jedoch die Radarfalle Höhe Tüscherz ist schwer einzuschätzen. Die Strasse verläuft genau wie eine 80er, gar 100er Strecke. Keinerlei Anzeichen einer Gefahr.
Die Strasse ist extrem Breit und verleitet nahezu jeden Lenker schneller weder die erlaubten 60km/h zu fahren.

Ich selbst schätze mich als verantwortungsvoller und voraussehender Autofahrer. Wie oft musste ich anderen Ausweichen, das Fehlverhalten ausbessern. Aber mich trifft es zu hart, ganz ehrlich. Wegen einer Unaufmerksamkeit, ohne jegliche Gefährdung anderer, kann ich mir evtl. einen neuen Arbeitgeber suchen.

Ach ja. Ein bisschen geforscht habe ich noch. Es gibt einen schönen richterlichen Beitrag zu dieser Strecke.
Mein schweres Vergehen ist bereits 3 Jahre her, wenn ich nun 94 auf dem Tacho hatte, werde ich den Ausweis aufgrund von einer mittelschweren Widerhandlung 1 Monat abgeben müssen. Habe ich aber 95 auf dem Tacho gehabt, wäre dies eine erneute schwere Widerhandlung und deshalb wäre der Ausweis für 12 Monate weg, da bei einer erneuten schweren Widerhandlung die letzten 5 Jahre berücksichtig wurden. :)
Liege ich mit dieser Annahme richtig? Weiss das jemand?

Gäbe es eine Möglichkeit den Ausweis trotz Entzug behalten zu können? Wie sind die Richtlinien?

Dank bereits jetzt.

Gruss

tom
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