Einhausung Schwamendingen:
Plangenehmigungsverfügung rechtskräftig
Die Plangenehmigungsverfügung für das Ausführungsprojekt Einhausung
Schwamendingen ist rechtskräftig. Während der gesetzlichen Beschwerdefrist
gingen beim Bundesverwaltungsgericht keine Beschwerden ein. Die
Infrastrukturfiliale Winterthur des Bundesamts für Strassen ASTRA kann nun die
nächste Etappe zur Realisierung der Einhausung an die Hand nehmen.
Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK hatte am
10. Dezember 2015 die Plangenehmigungsverfügung (PGV) für das
Ausführungsprojekt Einhausung Schwamendingen erteilt. Die gesetzliche
Beschwerdefrist gegen diesen Entscheid ist ungenutzt verstrichen. Beim
Bundesverwaltungsgericht sind keine Beschwerden eingegangen. Damit erlangt die
PGV Rechtskraft.
Für die Infrastrukturfiliale Winterthur bedeutet das Erreichen dieses wichtigen
Meilensteins, dass sie die nächste Etappe in Angriff nehmen kann. Diese besteht
insbesondere in der Ausarbeitung des Detailprojekts, der Vorbereitung der Submission
sowie der Ausschreibung der Bauarbeiten. Die Etappe wird rund ein bis zwei Jahre
dauern.
Erste Vorarbeiten 2017, Hauptarbeiten ab 2018/2019
Die diversen Auflagen in der PGV ziehen keine grösseren Projektanpassungen nach
sich. Die Infrastrukturfiliale Winterthur geht davon aus, 2018/2019 mit den
Hauptarbeiten starten zu können bzw. erste Vorarbeiten 2017 umzusetzen.
Voraussetzung dafür ist, dass gegen die Vergabe der Bauarbeiten keine Einsprachen
eingehen und die notwendigen Kredite aller drei beteiligten Projektpartner zur
Verfügung gestellt werden können.
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Die Infrastrukturfiliale Winterthur wird sich in den nächsten Wochen mit den beiden
Projektpartnern, dem Kanton Zürich und der Stadt Zürich, zusammensetzen und das
weitere Vorgehen detailliert festlegen. Die Infrastrukturfiliale Winterthur plant, im
April/Mai 2016 zusammen mit den Projektpartnern die Öffentlichkeit via Medien über
die nächsten konkreten Schritte sowie den genauen Zeitplan ins Bild zu setzen.
Aufgrund der abgeschlossenen Vereinbarungen mit den Grundeigentümern über die
dauernde oder vorübergehende Landabtretung wechseln 2016 erste Wohn- und
Gewerbeobjekte in den Besitz oder in vorübergehendes Nutzungsrecht des ASTRA.
Die Infrastrukturfiliale Winterthur veranlasst in diesem Zusammenhang in den
nächsten Tagen den Rückbau einer Liegenschaft an der Tulpenstrasse.
Einhausung Schwamendingen
Das Bundesamt für Strassen ASTRA realisiert in Zusammenarbeit mit Kanton und
Stadt Zürich das Projekt der Einhausung Schwamendingen. Mit der Einhausung der
Nationalstrasse N01/40 entsteht ein in der Schweiz einzigartiger, knapp einen
Kilometer langer und rund 30 Meter breiter Nutzbau.
Die von der Autobahn verursachten Beeinträchtigungen – insbesondere Lärm- und
Schadstoffbelastung – können damit ganz oder grösstenteils eliminiert werden. Auf
dem Dach des Baus entsteht ein durchgehender Grün- und Freiraum für die
Quartierbevölkerung, der über Rampen, Treppen und Lifte für Fussgänger und
Velofahrer erschlossen wird.
Weitere Informationen:
http://www.einhausung.ch